Hainspitzer Park

Sicherung und Erhalt von Habitatstrukturen und Lebensstätten bedeutsamer Arten gemäß Anhang II und IV FFH-RL im ehemaligen Hainspitzer Gutspark im FFH-Gebiet 229 „Hainspitzer See und Park“ – Teil 1


Hainspitzer Park

Sicherung und Erhalt von Habitatstrukturen und Lebensstätten bedeutsamer Arten gemäß Anhang II und IV FFH-RL im ehemaligen Hainspitzer Gutspark im FFH-Gebiet 229 „Hainspitzer See und Park“ – Teil 1



Der ehemalige Hainspitzer Gutspark ist im Sinne des Thüringer Waldgesetzes als Wald anzusehen. Rund 2 ha sind als geschützter FFH-Lebensraumtyp 9170 „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ ausgewiesen. Ein großer Altholzbestand, bestehend aus Eichen, Linden, Hainbuchen, Rosskastanien und Rotbuchen, sowie viel Totholz bieten äußerst wertvolle Habitate, beispielsweise für verschiedene Fledermausarten wie Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Großes Mausohr (Myotis myotis) oder totholzbewohnende Arten wie Marmorierter Rosenkäfer (Protaetia lugubris) und die Leitart Eremit (Osmoderma eremita).

Der Baumbestand ist jedoch stark überaltert. Viele der (potenziellen) Habitatbäume weisen bereits großflächige Absterbeerscheinungen auf. Im Rahmen von zwei zeitlich gestaffelten Projekten sollen deshalb Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, welche den übergreifenden Erhaltungszielen, den Erhaltungsmaßnahmen sowie den allgemeinen Behandlungsgrundsätzen der jeweiligen Anhang II- und IV-Arten entsprechen, hergeleitet und nachfolgend umgesetzt werden.

Projektlaufzeit: 05/2021 bis 03/2024




Dieses Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit den NATURA 2000-Stationen "Possen" und "Mittlere-Saale" realisiert.

Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an:

  • Isabel Hümpfner
  • + 49 3632 665 77 77
  • possen@natura2000-thueringen.de

  • Christine Teumer
  • + 49 36693 230947; + 49 176 57849122
  • ch.teumer@rag-sh.de; mittlere-saale@natura2000-thueringen.de

In dem hier geplanten ersten Projektabschnitt sollen vorrangig Untersuchungen des Ist-Zustands durchgeführt werden, die in einem Zwischen- und Abschlussbericht münden sollen. Diese sollen wiederum als Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden. Es wird zudem eine Fotodokumentation angestrebt, die einen Vorher- und Nachher-Vergleich der ersten baumpflegerischen Maßnahmen beinhaltet als auch die Untersuchungen an Fauna und Baumbestand begleiten soll.

  • ein vitaler und strukturreicher Baumbestand, der seine Schutzfunktion als bedeutender Lebensraum und seine Erholungsfunktion für die Bürger auch zukünftig erfüllt
  • Erhaltung des für den Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (LRT 9170) lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung
  • Erhaltung des allgemein lichten Waldcharakters zur Förderung wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten
  • Erhalt und Entwicklung reich strukturierter Übergänge von Baumbeständen zu Gewässern
Teil 1 des Projektes umfasst:

  • standortgenaue faunistische Untersuchungen mit Kartierung von Wochenstuben sowie Tagesverstecken in Baumhöhlen, als auch Mulmhöhlen
  • FFH-Gebietsmonitoring, um das Artinventar zu erfassen (drei Netzfänge und parallele Fledermausrufaufnahmen werden angestrebt)
  • dendrologisches Gutachten mit Kostenschätzung für die notwendigen Baumpflegearbeiten
  • Identifizierung und Umsetzung erster dringend notwendiger baumpflegerischer Maßnahmen
  • belassen von Alt- und Habitatbäumen in den Baumholzbeständen unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes
  • Erhaltung und Förderung der Entstehung von Mulmöhlen als Lebensraum für den Eremiten
  • Belassen und Aufstellen von Totholz und/oder Mulmhöhlen im Gelände
Das FFH-Gebiet 229 „Hainspitzer See und Park“ weist eines der bedeutendsten Vorkommen des Eremiten in Thüringen auf. Für die nach Anhang II- und IV- der FFH-Richtlinie geschützten Art ist eine langfristige Sicherung des Fortbestandes besiedelter oder potenzieller Brutbäume mit entsprechenden Mulmhöhlen und die Möglichkeit des Austausches der Populationen dabei von enormer Bedeutung.

Für einige der 13 nachgewiesenen Fledermausarten hat das „Prioritätenkonzept für die FFH-Schutzobjekte Thüringens“ im oder in der näheren Umgebung des Projektgebiets einen Schwerpunktraum mit erhöhtem Handlungsbedarf identifiziert. Unter der Prämisse der Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung der Kohärenz der Lebensräume durch Bewahrung oder Schaffung geeigneter, als Trittstein oder Korridor ausgebildeter Habitatelemente zur Überwindung von Ausbreitungsbarrieren, ist das FFH-Gebiet 229 mit seiner Ausprägung deshalb von besonderer Bedeutung.
Für den Park Hainspitz konnte bisher eine Nutzung durch insgesamt 13 Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurde akustisch die Gruppe der Langohren erfasst. Eine Differenzierung der akustischen Erfassungen in das im Gebiet vorkommende Braune Langohr und das nicht auszuschließende Graue Langohr ist jedoch nicht möglich. Das FFH-Gebiet „Hainspitzer See und Park“ stellt einen wertvollen Lebensraum für Arten des Anhangs II der FFH-Richtline, hier Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus, dar. Reproduktionen, zumindest der Mopsfledermaus, sind für das Gebiet auf Grund des stetigen Auftretens nicht auszuschließen. Das Große Mausohr nutzt das Gebiet als Jagdgebiet. Bei den Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie können die Wasserfledermaus als auch die Große Bartfledermaus als reproduzierend angesehen werden. Zwerg- und Breitflügelfledermaus reproduzieren im Umfeld des Parks.

Im Zuge der fortführenden Erfassungen im Jahr 2023 sollen durch akustische Erfassungen und einen weiteren Netzfang (Ende Mai) die Aussagen zu vorkommenden Arten sowie deren Reproduktion im Gebiet weiter vervollständigt werden. Hierzu erfolgt auch die Erfassung der Quartierpotenziale innerhalb des Parks im Zeitraum Dezember 2022 bis Februar 2023.