TIZIAN


Die Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung – Nachhaltigkeit, kurz TIZIAN


...ist ein Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Thüringen zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ und zielt auf die Unterstützung der Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.

Gemeinsam mit der individuellen, sozialpädagogischen Betreuung im Projekt "InTakt" war es das Ansinnen, vor Ort den Grundstein für die Entwicklung beruflicher Perspektive zu legen und somit zur langfristigen Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt beizutragen. Projektbezogene Schwerpunkte waren:

  • berufsspezifische Beratung/Coaching
  • Beratung zur Unterstützung im Lebensalltag
  • Festigung der Erziehungskompetenz
  • Qualifizierung durch arbeitspraktische Elemente
  • Qualifizierung durch individuelle Elemente
  • Kompetenzerweiterung
  • Beratung und Vermittlung zu Kinderbetreuungsangeboten
  • Entwicklung einer beruflichen und privaten Perspektive
  • Stärkung der Schlüsselkompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Die übergeordnete Zielsetzung der Initiative „TIZIAN“ und dem Projekt „InTakt“ ist die Verbesserung der beruflichen und sozialen Teilhabe der Teilnehmenden. Im Detail konnten individuelle Zielstellungen sein:

  • Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation
  • Verbesserung der berufsfachlichen Qualifikation
  • Stabilisierung der familiären Situation
  • Verbesserung der Eigenmotivation und Stärkung der sozialen Kompetenzen
  • berufliche Orientierung, eigene Standortanalyse
  • eigene berufliche Kompetenzerprobung
  • Festigung der Erziehungs- und Familienkompetenz
  • Verbesserung der Lebenswelt- bzw. Alltagsorientierung
Zur Zielgruppe im Projekt „InTakt“ zählten:

  • SGB II Familien-Bedarfsgemeinschaften
  • Alleinerziehende, die im ALG II – Bezug stehen
  • Langzeitbezieher von Arbeitslosengeld II und/oder Personen, die durch multiple persönliche und soziale Problemlagen arbeitsmarktfern sind.

Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt vorrangig über den Grundsicherungsträger bzw. das ortsansässige Jugendamt.